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   FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1996 - 6 K 1395/95   

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FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1996 - 6 K 1395/95 (https://dejure.org/1996,12898)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.1996 - 6 K 1395/95 (https://dejure.org/1996,12898)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 1996 - 6 K 1395/95 (https://dejure.org/1996,12898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für eine Begleitperson bei Kuraufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1996 - 6 K 1395/95
    Soweit in den danach vollen Umfangs anzuerkennenden Kurkosten von (3.031,66 DM ./. 201, 16 DM =) 2.830,50 DM Verpflegungskosten von 1.454,70 DM enthatten sind, bedarf es keiner Kürzung wegen der Haushaltsersparnis mehr, weil bereits der Kläger eine solche von mehr als einem Fünftel (vgl. dazu Urteil des BFH vom 12. Juni 1991 - III R 102/89 -, BStBl II 1991, 763 am Ende) vorgenommen hat.
  • BFH, 02.10.1992 - III R 63/91

    KfZ-Kosten bei stark Gehbehinderten sind außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1996 - 6 K 1395/95
    Mit Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - III 9 63/91 - (BStBl II 1993, 286 ) hat es der BFH offen gelassen, ob die Kfz-Kosten überhaupt konkret ermittelt werden dürfen und ob nicht ohnehin nur die in den Einkommensteuer-Richtlinien ausgewiesenen Pauschbeträge geltend gemacht werden können.
  • BFH, 13.03.1964 - VI 231/63 U

    Steuerermäßigung bei Übernahme von Krankenhauskosten für volljähriges Kind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1996 - 6 K 1395/95
    Bereits mit Urteil vom 13. März 1964 - VI 231/68 U - (BStBl III 1964, 331) hat der Bundesfinanzhof erkannt, dass bei einer alten, hilflosen Person in der Regel als notwendig unterstellt werden könne, sie müsse bei einer Kur von einer Person begleitet werden.
  • FG Berlin, 30.04.1969 - VI 231/68
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1996 - 6 K 1395/95
    Bereits mit Urteil vom 13. März 1964 - VI 231/68 U - (BStBl III 1964, 331) hat der Bundesfinanzhof erkannt, dass bei einer alten, hilflosen Person in der Regel als notwendig unterstellt werden könne, sie müsse bei einer Kur von einer Person begleitet werden.
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